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www.jenseits-de.comIn Deutschland Sterbehilfe erlaubt[ Alle Antworten ] [ zurück zum Archiv ] [ Forum ]
heute im Teletext. Ich zitiere: In Deutschland verstößt das seit 2015 eingeführte Verbot der Sterbehilfe gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute verkündet. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen, heißt es. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. lt. jenseitiger Lehre ist Mord und Selbstmord immer nach IK-Plan. Sterbehilfe ist eine sehr humane Form des Selbstmordes. Die Opfer eines Mordes und die meisten Selbstmörder landen nach ihrem Übergang meistens im GG und danach im Sanatorium. Jetzt habe ich folgende Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass Menschen, sehr sehr kranke Menschen, die diese Sterbehilfe als Erlösung ihres irdischen Leidens wählen, um auf "angenehme" Weise sterben zu können, einem Aufenthalt im GG entgehen, sondern gleich ins Sanatorium kommen, da sie, wie mir scheint sehr wohlvorbereitet auf den Übergang in ein besseres Leben/Sein sind. Jedenfalls wünsche ich ihnen dies. Liebe Grüße Pepi
(28854)
ähm nein, das kann man nicht pauschalisieren. Der Aufenthalt im GG ist auch planbedingt. Da gibt es keine Regel, ob jetzt ein Mordopfer oder die Selbsttötung, ein Unfall oder eine schwere Krankheit zur Folge haben, dass jemand im GG landet. Das kann durchaus vorkommen, muss aber nicht. Lieben Gruß Anja (28856)
Ein Mörder oder Selbstmörder schwingt jedoch so tief, steckt voller Ängste. Er wird den gleichen katastrophalen Zustand haben, wie er ihn auch im physichen Leben zum Schluss hatte. Ich mag das Wort Geistergürtel nicht, weil sich viele darunter vorstellen, dass es die von der Kirche angedrohte Hölle ist. Viele Grüße Olena (28857)
wie Anja bereits schrieb, haengt es allein vom Plan ab, ob eine Seele im GG landet oder nicht. Selbstmoerder befinden sich meist bereits zu Lebzeiten im irdischen GG (sind also sehr verengt im Bewusstsein, depressiv), und nach dem Tod aendert sich daran nichts. Das aber auch nur, weil es so vorgesehen ist. Es muss nicht so sein, nicht einmal, wenn ein Mensch sehr depressiv war zum Zeitpunkt seines Todes. Er kann genausogut einen schnellen BW-Schub erfahren, wenn vorgesehen. Dasselbe gilt fuer Menschen, die Sterbehilfe erhalten. Ob sie im GG landen oder nicht, hat nichts mit der Todesart zu tun, sondern nur mit ihrem Plan. Liebe Gruesse (28859)
Danke Caro (28860)
genau das hab ich auch gemeint, dass der Mensch vor dieser Entscheidung der Selbsttötung sein BW soweit erweitert hat, dass er gleich nach dem Übergang astral wird. Den Vergleich vom GG mit der religiös geprägten Hölle sehe ich jedoch nicht so. Außerdem stammt diese Bezeichnung ja, wenn ich mich erinnere von Sara, die dieses System GG, astrale Ebenen, Lichtebenen und Haus eher als für uns verständliches Modell kreiert hat. LG Pepi (28861)
nein, auch der Aufenthalt im GG ist planbedingt. Das heißt, wenn kein Aufenthalt dort vorgesehen ist, kann man noch so bewusstseinsverengt zum Sterbezeipunkt sein und landet doch nicht im GG. Viele Grüße Anja |